Mitgliedschaft

Wie kann ich im Verein Mitglied werden?

Jeder kann Mitglied werden

123suchtfrei e.V. ist ein gemeinnütziger Verein – und lebt daher auch von seinen Mitgliedern. Der Beitritt zum 123suchtfrei e.V. ist ein Weg, uns zugleich materiell wie ideell zu unterstützen. Durch Ihren regelmäßigen Mitgliedsbeitrag helfen Sie uns dabei, unserem wichtigen Auftrag langfristig nachkommen zu können. Die Höhe und den Zahlungsrhythmus Ihres Mitgliedsbeitrags legen Sie dabei übrigens selbst fest, es besteht lediglich eine Untergrenze von 30 Euro / Jahr (Einzelbeitrag sowie gleichermaßen Beitrag für Ehepaare/Familien). Ebenso können Sie wählen zwischen Bankeinzug und Dauerauftrag. Der Betrag ist wie jede Spende steuerlich absetzbar. Weitere Infos hierzu unter Spenden.

Beitrittsformular (PDF)

Vorteile von Mitgliedern

Als Mitglied werden Sie regelmäßig durch unsere Infobriefe über unsere Arbeit informiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, an unserer jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen und die Zukunft des 123suchtfrei e.V. mitzugestalten. Und wenn Sie mehr Austausch und Kontakt mit uns wünschen, steht dem natürlich nichts im Wege. Vielleicht wäre ein ehrenamtliches Engagement etwas für Sie? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

Für Mitglieder und alle, die es vielleicht noch werden wollen: Den aktuellen Infobrief, unsere Satzung sowie das Leitbild des 123suchtfrei e.V. können Sie sich hier anschauen.

Im Verein Mitglied werden funktioniert generell per Aufnahmeantrag. Wie es genau von Statten geht jedoch, ist in der Satzung niedergeschrieben und somit von Verein zu Verein unterschiedlich.

Das Prozedere zum Mitglied werden im Verein ist in der jeweiligen Satzung genauer definiert. Darin befinden sich dann Details zur Durchführung des Verfahrens und über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dafür im Verein. Meist entscheidet der Vorstand oder auch die Mitgliederversammlung, ob der Antrag bestimmter Personen zur Aufnahme im Verein als Mitglied bewilligt wird. Je nach Spezifikation in der Satzung können es aber auch andere Organe des Vereins sein.